Gemeinschaftsarbeit im Bereich der Kleingärten
Warum Gemeinschaftsarbeit?
Neben der Bewirtschaftung der jeweiligen Parzellen fallen Arbeiten an, die für die
Gemeinschaft erbracht werden müssen (Pflege und Erneuerung der Außenzäune
und -anlagen, Sauberkeit der Anlage, Siedler- und Gartenfest, ..). Jedes
Vereinsmitglied ist deshalb gemäß Pachtvertrag verpflichtet, sich an der
Gemeinschaftsarbeit zu beteiligen. Eine Weigerung führt zur Kündigung des
Pachtvertrages.
Wie viel Stunden Gemeinschaftsarbeit muss ich ableisten?
Pro Pächter und Gartenjahr sind seit dem Jahr 2024 vier Stunden Arbeit vorgesehen.
Wer ist für die Organisation der Gemeinschaftsarbeit verantwortlich?
Der erste Vorsitzende bzw. ein Mitglied des Vorstands in Zusammenarbeit mit den Gartenwarten. Die
Verantwortung für die einzelnen Gewerke kann jedem Mitglied übertragen werden.
Was ist, wenn ich die Gemeinschaftsarbeit nicht ableisten kann?
Wer krankheitsbedingt oder aus anderen Gründen nicht dazu in der Lage ist, muss
Ersatz stellen (Familienangehörige, andere Vereinsmitglieder, ..). Für in absoluten
Ausnahmefällen nicht geleistete Arbeit ist ein Betrag von € 60,-- pro Jahr und Kleingärtner
zu entrichten, die Zahlung ersetzt nicht die Pflicht zur Gemeinschaftsarbeit.
Dieser Betrag wird mit der Pacht im folgenden Jahr erhoben.
Wie erfahre ich, wann Gemeinschaftsarbeit stattfindet?
An der Siedlerhütte und in den Schaukästen werden Pläne für die anfallenden
Arbeiten ausgehängt. Auch auf der Homepage (unter "Veranstaltungen") werden die Termine veröffentlicht. Normalerweise werden Gemeinschaftsarbeiten samstags
zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr durchgeführt.
An welchem Termin leiste ich die Gemeinschaftsarbeit ab?
Wer sich freiwillig anmeldet, kann sich den Termin aussuchen. Dazu das Anmeldeformular
(siehe
"Formulare / Downloads") vollständig ausgefüllt bis vierzehn Tage vor dem Termin in den Briefkasten
an der Siedlerhütte einwerfen.
Bei zu wenig freiwilligen Meldungen teilt der Verein Mitglieder zur Mitarbeit in der
Regel sieben Tage vorher ein. Dies wird in den Aushangkästen bekanntgegeben.
Wer besorgt Material bzw. stellt das Werkzeug?
Zur Materialbeschaffung kann jeder herangezogen werden, gängige Werkzeuge sind
selbst mitzubringen. Es empfiehlt sich eine vorherige Absprache mit dem Gartenwart.
Bin ich bei der Gemeinschaftsarbeit versichert?
Jedes Vereinsmitglied und seine Familienangehörigen sind im Rahmen einer
Gruppenversicherung haftpflicht- und unfallversichert.